Für Patientinnen und Patienten aber auch für Ärztinnen und Ärzte oder für andere Gesundheitsfachpersonen ist es wichtig zu erkennen, welche Gesundheits-Apps und telemedizinischen Anwendungen die notwendigen Anforderungen und Qualitätskriterien erfüllen und in welchen Situationen und mit welchem Zweck sie angewendet oder empfohlen werden können.
Das Departement Digitalisierung / E-Health der FMH stellt deshalb Informationsmittel und Unterlagen zur Verfügung, die aufzeigen, welche Anwendungen Ärztinnen und Ärzte im Praxisalltag sicher und nutzbringend einsetzen können.
Bei der ambulanten Diagnose von COVID-19-Verdachtsfällen durch praktizierende Ärztinnen und Ärzte ist es von zentraler Bedeutung die Zahl der Kontaktpersonen möglichst gering zu halten. Die WHO empfiehlt den Einsatz von Telemedizin zur Bewertung von Verdachtsfällen als eine der wichtigen Massnahmen, um die Übertragung des Coronavirus zu vermeiden. Die FMH hat ein Faktenblatt über die Möglichkeiten der sicheren telemedizinischen Konsultation im Kontext der COVID-19-Pandemie erarbeitet. Dieses umfasst insbesondere die rechtlichen Grundlagen der telemedizinischen Konsultation, die tarifarische Abgeltung sowie eine Risikobewertung der gängigen Informations- und Kommunikationstechnologien.
FMH und Health Info Net AG (HIN) bieten Ärztinnen und Ärzten darüber hinaus kostenfrei eine sichere und einfache Möglichkeit für die Durchführung von Videokonferenzen an. Dieser Dienst wird im sicheren Rechenzentrum der HIN betrieben und ist unter https://www.hin.ch/services/hin-talk-video/ verfügbar.
Seit der COVID-19-Pandemie kommen telemedizinische Anwendungen bei Ärztinnen und Ärzten vermehrt zum Einsatz. Für sie wie auch für Patientinnen und Patienten ist es wichtig zu erfahren, ob das Produkt die gängigen Qualitätskriterien erfüllt und sie dementsprechend der Applikation «vertrauen» können. Als Beitrag zur vermehrten Verwendung solcher Applikationen bietet die FMH den Herstellern eine Plattform, um ihre Dienste auf der Basis einer Selbstdeklaration für die Ärzteschaft transparent zu kommunizieren. Die Selbstdeklaration wird von den Anbietern selbstständig ausgefüllt. Die FMH nimmt keine Beurteilung der in der Selbstdeklaration aufgeführten Informationen vor.
Die folgende Tabelle enthält alle bisher erhaltenen Selbstdeklarationen von Anbietern telemedizinischer Anwendungen. Die Übersicht wird laufend ergänzt.
Doctena
(www.doctena.ch)
eedoctors
(www.eedoctors.ch)
ERS Emergency Radiology Schueller
(www.emergencyradiology.ch)
HospitHome SA
(www.hospithome.com)
Anbieter können die Vorlage «Selbstdeklaration» ausfüllen und diese per E-Mail an [email protected] senden. Die FMH publiziert die Selbstdeklarationen laufend in der jeweiligen Übersichtstabelle.
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie kommen Gesundheits-Apps bei Ärztinnen und Ärzten vermehrt zum Einsatz. Für Ärztinnen und Ärzte wie auch für Patientinnen und Patienten ist es wichtig zu erfahren, ob das Produkt die gängigen Qualitätskriterien erfüllt und sie dementsprechend der Applikation «vertrauen» können. Als Beitrag zur vermehrten Verwendung solcher Applikationen während der COVID-19-Pandemie, bietet die FMH den Herstellern eine Plattform, um ihre Dienste auf der Basis einer Selbstdeklaration für die Ärzteschaft transparent zu kommunizieren. Die Selbstdeklaration wird von den Anbietern selbstständig ausgefüllt. Die FMH nimmt keine Beurteilung der in der Selbstdeklaration aufgeführten Informationen vor.
Die folgende Tabelle enthält alle bisher erhaltenen Selbstdeklarationen von Gesundheits-Apps-Anbietern. Die Übersicht wird laufend ergänzt.
In4medicine
(SMASS-COVID-Guide (https://www.in4medicine.ch/smass.html))
Anbieter können die Vorlage «Selbstdeklaration» ausfüllen und diese per E-Mail an [email protected] senden. Die FMH publiziert die Selbstdeklarationen laufend in der jeweiligen Übersichtstabelle.