Mit der neuen gesetzlichen Grundlage wurden finanzielle und strukturelle Instrumente geschaffen, um die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen koordiniert weiterzuentwickeln:
Gemäss dem revidierten Artikel zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge abschliessen (Art. 58a KVG). Diese hätten dem Bundesrat ein Jahr nach Inkraftsetzung, also bis zum 1. April 2022, zur Genehmigung vorgelegt werden sollen, ansonsten kann der Bundesrat subsidiär eingreifen.
In den Qualitätsverträgen ist Folgendes zu regeln:
Die FMH hat mit santésuisse und curafutura für den praxis-ambulanten Bereich die entsprechenden vertraglichen und konzeptionellen Grundlagen erarbeitet. Basis dafür bildete das Pilotprojekt «Veröffentlichung der Qualitätsaktivitäten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte».
Die Delegiertenversammlung der FMH hat am 2. Februar 2022 den verhandelten Vertrag und das dazugehörige Konzept für den praxis-ambulanten Bereich ohne Gegenstimmen genehmigt. Aufgrund der kurzfristig geänderten Spielregeln durch den Bundesrat wurde ein Abschluss der Vertragsverhandlungen bzw. eine fristgerechte Einreichung der Verträge beim Bundesrat verunmöglicht, respektive massgeblich verzögert.
Die FMH arbeitet weiterhin mit santésuisse und curafutura an einer Vertragslösung. Die in der Ärztekammer vertretenen Organisationen werden über die bestehenden Gremien und Arbeitsgruppen in die Erarbeitung des Qualitätsvertrags eingebunden.
Für den stationären Bereich hat der Bundesrat am 22. Mai 2024 den Qualitätsvertrag zwischen H+ und den Verbänden santésuisse und curafutura genehmigt:
Seit 2013 erhebt die SAQM mit der Inventarerhebung jährlich die Qualitätsaktivitäten der Schweizerischen Ärzteorganisationen. Ziel ist, innerhalb der Ärzteschaft Synergien und vorhandenes Knowhow optimal zu nutzen und mit dieser Datengrundlage Transparenz zu den Qualitätsaktivitäten zu schaffen.
Die SAQM verfügt durch die langjährige durchgeführte Inventarerhebung über eine wichtige Datengrundlage zu den jeweils aktuellen entwickelten, empfohlenen sowie in naher Zukunft vorgesehenen Aktivitäten in der ärztlichen Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Inventarerhebung zeigt die Schwerpunktsetzung in der Qualitätsarbeit von Fachgesellschaften und kantonalen Ärzteorganisationen auf und dank der langjährigen Durchführung geben längsschnittliche Analysen Einblicke in die Entwicklung der Qualitätsaktivitäten.
Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) hat der Bundesrat am 1. April 2021 die eidgenössische Qualitätskommission (EQK) eingesetzt. Die 15 Mitglieder der unabhängige ausserparlamentarische Expertenkommission beraten den Bundesrat, die Kantone, die Versicherer und die Leistungserbringer bezüglich Qualitätsentwicklung. Weiter setzt die eidgenösse Qualitätskommission die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel ein, um Dritte zu beauftragen, Programme oder systematische Studien zur Qualitätsentwicklung durchzuführen oder Qualitätsindikatoren zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.
Die EQK kann zur Unterstützung von nationalen oder regionalen Projekten zur Qualitätsentwicklung Finanzhilfen gewähren. Der Prozess für die Gewährung von Finanzhilfen beinhaltet folgende Schritte:
Eingabefristen für die Einreichung von Gesuchen um Finanzhilfe sind jeweils der
28. Februar und der 31. August.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) Dritte damit beauftragen, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung umzusetzen, Studien durchzuführen oder neue Qualitätsindikatoren zu erarbeiten und die bestehenden weiterzuentwickeln.
Die Abgeltungen werden von der Eidgenössischen Qualitätskommission auf Gesuch hin mittels Globalbeiträgen gestützt auf Leistungsvereinbarungen gewährt.
Die Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin der FMH (SAQM), santésuisse und curafutura haben in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen der «Arbeitsgruppe Qualität FMH/Versicherer» (AGQ FMH/Versicherer) das Pilotprojekt «Veröffentlichung der Qualitätsaktivitäten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte» umgesetzt.
Folgende Ärzteorganisationen haben daran teilgenommen:
Rund 3300 ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte haben in einer Befragung im Sommer und Herbst 2020 angegeben, welche der empfohlenen Qualitätsaktivitäten sie umsetzen. Ihre Angaben wurden auf www.doctorfmh.ch veröffentlicht, um bezüglich Qualität Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und den Versicherern zu schaffen.
Die FMH engagiert sich für die Patientensicherheit und unterstützt gezielt verschiedene Projekte und Initiativen im Bereich der Patientensicherheit. Die FMH fördert ausserdem die akademische und unabhängige Forschung und Lehre zur Patientensicherheit durch die Unterstützung des Forschungsschwerpunkts Patientensicherheit am Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM).
Lange zielte die Patientensicherheitsbewegung primär auf den stationären Bereich. Aktivitäten im ambulanten Sektor sind noch nicht in der Fläche verankert. Um dem Thema im ambulanten Bereich Gewicht zu verleihen, haben FMH und Patientensicherheit Schweiz Materialien für ambulante Praxen entwickelt. Sie dienen der Vermittlung von Wissen und Diskussion grundlegender Patientensicherheitsthemen.
Die Projekte, Publikationen und Schriftenreihe sind auf hier zu finden: