Telefonische Rechtsauskünfte erhalten Sie jeweils am Montagnachmittag von 14 bis 17 Uhr und am Donnerstagvormittag von 9 bis 12 Uhr. Die Auskünfte beschränken sich auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit, ausgenommen das Arbeitsrecht.
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