In den «Empfehlungen der FMH und des SIWF zur Ausschreibung von Titeln» finden Sie Tipps für die Bezeichnung von akademischen Titeln, Facharzttiteln, Nachdiplomstudien und anderen ärztlichen und nichtärztlichen Qualifikationen. Die Empfehlungen sollen helfen, sich in den geltenden gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften zurecht zu finden.
Jeder medizinische Zwischenfall ist einer zu viel – und eine grosse Belastung sowohl für den Patienten oder die Patientin als auch für den Arzt und die Ärztin. Wird nach einer Behandlung ein Fehler vermutet, stellt sich die Frage nach den weiteren Schritten. Da jedem ein Fehler passieren kann, ist die vorgängige Auseinandersetzung mit diesem Thema wichtig. Der FMH-Rechtsdienst hat die wichtigsten Informationen in einem Merkblatt zusammengestellt.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) am 1. Januar 2003 sind die bis dahin weit verbreiteten Abtretungsverbote in Statuten und allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krankenkassen nicht mehr gesetzeskonform. Die Krankenkassen müssen im Bereich der sozialen Grundversicherung also Abtretungen akzeptieren.
Falls Sie und einer Ihrer Patienten von der Abtretung Gebrauch machen, empfehlen wir Ihnen, die Rechnung mit Kopie der untenstehenden Abtretungsvereinbarung direkt an die Krankenkasse zu senden.
Die richtige Kommunikation vor, während und nach der Behandlung aber auch nach einem Zwischenfall ist für den Patienten und die Patientin vertrauensbildend und wesentlich für die Patientensicherheit. Fehlt sie oder ist sie ungenügend, kann dies zu Enttäuschung und Missverständnissen oder zu fehlender Compliance führen. Das Merkblatt «Kommunikation zwischen Ärztin und Patientin» liefert Empfehlungen für die Informationsvermittlung bei medizinischen Zwischenfällen.