Die Standesordnung ist für alle Mitglieder der FMH verbindlich und darüber hinaus als Verhaltenskodex der Schweizerischen Ärzteschaft für alle Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung. Die FMH zertifiziert mit dem Label «responsible practice FMH» diejenigen Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die sich aktiv dafür einsetzen, dass ihre Mitarbeitenden die Standesordnung der FMH einhalten.
In der ambulanten Versorgung haben Gruppenpraxen an Bedeutung gewonnen. Diese stehen zum Teil nicht unter ärztlicher Leitung und die Standesordnung der FMH ist für diese Organisationen nicht bindend. Es ist ein zentrales Anliegen der FMH, dass die in solchen Institutionen tätigen Ärztinnen und Ärzte ein Arbeitsumfeld vorfinden, in welchem die Standesordnung der FMH eingehalten wird. Weiter sollte es für die Patientinnen und Patienten erkennbar sein, dass sich «ihre» Praxis ausdrücklich zur Einhaltung der Standesregeln verpflichtet.
Das Label «responsible practice FMH» steht für die konkrete Umsetzung und Einhaltung der Standesordnung der FMH.
Das Reglement gilt für die Vergabe des Labels «responsible practice FMH». Das Label wird an Organisationen der medizinischen Versorgung vergeben, deren Schwerpunkt in der ärztlichen Tätigkeit am Patienten besteht, wie Arztpraxen, Polikliniken oder Gesundheitszentren. Für weiterführende Informationen siehe Konzept des Labels «responsible practice FMH»
Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) vergibt das Label «responsible practice FMH» und setzt das Reglement für die Vergabe des Labels «responsible practice FMH» in Kraft.
Das Bekenntnis zur Einhaltung der Standesordnung der FMH, die dem Label zugrunde liegt, fördert die Qualität im Gesundheitswesen und trägt zur Sicherheit des Patientenwohls bei. Das Label selbst macht dieses Bekenntnis sichtbar und ermöglicht es den Fachpersonen, das Bewusstsein zu Patienten und Partnern weiterzutragen.
Das Label «responsible practice FMH» dient dazu, transparent offenzulegen, dass man die Standesregeln der FMH in der Praxis / Organisation aktiv fördert. Patienten und Partner erhalten so einen Anreiz, Sie bei der Auswahl eines verantwortungsvollen Leistungserbringers auf dem Gesundheitsmarkt zu berücksichtigen.
Grundlage der Vergabe des Labels «responsible practice FMH» ist die Standesordnung der FMH. Organisationen der medizinischen Versorgung wie Arztpraxen, Polikliniken oder Gesundheitszentren können das Label «responsible practice FMH» erwerben. Eine Organisation kann das Label «responsible practice FMH» beantragen, wenn alle Ärzte/Ärztinnen der Organisation, mit Ausnahme von Assistenzärzten in Weiterbildung, Mitglieder der FMH sind. Organisationen, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich – zusätzlich zu den ordentlichen Aufnahmebedingungen – einem Aufnahmeaudit unterziehen. In allen Fällen muss die medizinische Leitung der Organisation für das Antragsrecht auf die Vergabe des Labels aus Mitgliedern der FMH zusammengesetzt sein.
Das Label ist 6 Jahre gültig. Ein auf 6 Jahre befristetes Label wird der Organisation von der Geschäftsstelle zugestellt, sobald vorgängig die geschuldete Gebühr einbezahlt wurde. 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Labels müssen die verlangten Unterlagen bei der Geschäftsstelle ([email protected]) eingereicht werden.
Gemäss Art. 8 des Konzepts Label «responsible practice FMH» und Art. 6.1 und 7 des Reglements Label «responsible practice FMH»:
Gebühren für das Label «responsible practice FMH»
Die FMH macht mit der Vergabe des Labels keinen Gewinn Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten für die Vergabe des Labels und der Aufwendungen für die Audits. Die Höhe der Gebühren muss kostendeckend sein und wird durch den Zentralvorstand der FMH festgelegt.
Bei der Einreichung des Antrags ist die Gebühr fällig.
Die Finanzierung der Vergabe des Labels erfolgt solidarisch durch alle Inhaber des Labels.
Die Vergabe des Labels erfolgt erst nach Eingang der Gebühr.
Ja, dazu kann es kommen. Jährlich wird bei einem bestimmten Prozentsatz der mit dem Label ausgezeichneten Organisationen ein Audit vor Ort durchgeführt. Der für das laufende Jahr geltende Prozentsatz aller mit dem Label ausgezeichneten Organisationen wird vom Zentralvorstand (ZV) der FMH bestimmt. Die Auswahl der zu auditierenden Organisationen erfolgt jährlich nach dem Zufallsprinzip durch die Geschäftsstelle oder Antrag einer Basisorganisation für ein ausserordentliches Audit. Die Geschäftsstelle der FMH ist für die korrekte Durchführung des Auswahlverfahrens verantwortlich. Organisationen, die schon ein Audit bestanden haben, sind von der Auswahl ausgeschlossen, bis mindestens 9 Jahre seit dem letzten Audit vergangen sind. Diese Regelung gilt nicht für ausserordentliche Audits.
Das Aufnahmeaudit gliedert sich in folgende Schritte:
Für detailliertere Informationen siehe dazu das Reglement.
Die Stiftung SanaCERT Suisse führt das Audit durch. Das Audit wird in der Regel von zwei Experten/Expertinnen, die den Tätigkeitsbereich der Organisation aus eigener beruflicher Erfahrung kennen, sowie durch einen Vertreter der Auditstelle (Leitender Auditor, Leitende Auditorin) durchgeführt. Das Auditteam kann bei besonderen Fällen durch weitere Fachpersonen verstärkt werden.
Das Audit dauert maximal einen halben Tag und der Praxisbetrieb kann in der Regel während der Durchführung des Audits aufrechterhalten werden.