Die im Datenschutzgesetz und in kantonalen Vorschriften verankerten Grundsätze bezüglich Datenbearbeitung und Einwilligung seitens der Patientinnen und Patienten gewinnen im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung. Die Datensicherheit rückt auch durch die zunehmende Cyberkriminalität sowohl für Spitäler als auch für die ambulant tätige Ärzteschaft in den Fokus. Deshalb erarbeitet die FMH Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, die dem Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten Rechnung tragen und Themen wie die ärztliche Schweigepflicht oder die ärztliche Haftpflicht explizit einbeziehen.
Das revidierte Datenschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft tritt, stärkt insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten der betroffenen Personen – dies indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet und die Rechte der betroffenen Personen erweitert werden. Für Arztpraxen sind die nachfolgenden Änderungen von besonderer Relevanz:
Unter folgendem Link finden Sie weiterführende Informationen zum DSG sowie die von der FMH erarbeiteten Hilfsmittel wie Leitfäden und Musterdokumente: