Versichert sind auch die Mitglieder und Arbeitnehmenden der folgenden Organisationen:
Zudem können versichert werden:
Selbständigerwerbende mit Personal und Arbeitnehmer von Verbänden, Unternehmungen oder Institutionen, welche eine Tätigkeit im und für den Bereich der Medizin und Parmamedizin ausüben oder für die PAT-BVG tätig sind wie z.B. medisuisse AHV IV, Versicherung der Schweizer Ärzte, Schweizerische Ärzte-Krankenkasse, Laboratorien, Kliniken, Zahnärzte, Versicherungsberater usw. Selbständigerwerbende ohne Personal können sich anschliessen, wenn Sie Mitglied eines oben erwähnten Verbandes sind.
Als Gemeinschaftsstiftung dieser Organisationen verwendet die PAT-BVG den Anlageertrag ausschliesslich im Interesse ihrer Versicherten und ist nicht allfälligen Aktionären verpflichtet. In ihrer Anlagepolitik setzt sie auf langfristige Sicherheit und angemessene Risikoverteilung.
Weiterführende Informationen über das vielfältige Vorsorgeangebot und andere Dienstleistungen sind auf der Website der PAT-BVG zu finden.