Die FMH ist als privatrechtlicher Verein organisiert. Sie hat ihren Sitz in Bern. Oberstes Organ ist – nach der Gesamtheit aller Mitglieder der FMH – die Ärztekammer. Sie fasst die für alle Mitglieder verbindlichen Beschlüsse im statutarischen Bereich. Die rechtlichen Grundlagen des Vereins basieren auf den nachfolgenden Reglementen:
Statuten sind das grundlegende Regelwerk der FMH. Sie werden von der Ärztekammer mit einer Zweidrittelmehrheit erlassen. Inhaltlich sind die Statuten in fünf zentrale Teile gegliedert:
Die Standesordnung ist für alle Mitglieder der FMH verbindlich – unabhängig von ihrer beruflichen Stellung. Sie konkretisiert die wichtigsten Berufspflichten des Medizinalberufegesetz (MedBG) und definiert zusätzliche berufsethische Regeln. Dazu gehören zum Beispiel die freie Arztwahl, die Aufklärungspflicht oder das Führen einer Krankengeschichte. In der Standesordnung ist auch die kollegiale Zusammenarbeit geregelt: So sollen sich zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen gegenseitig über Befunde und Behandlungen informieren, wenn sie gemeinsam an einer Behandlung beteiligt sind und das Einverständnis des Patienten vorliegt.
Der Schutz Ihrer Persönlichkeit und die korrekte Bearbeitung Ihrer Personendaten ist der FMH ein grosses Anliegen. Datenschutz bezweckt in erster Linie den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, deren Daten bearbeitet werden (vgl. Art. 1 DSG). Mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den Statuten der FMH (vgl. Art. 12 ff.) sowie der Datenschutzerklärung auf der Website möchte die FMH gegenüber ihren Mitgliedern und allen weiteren betroffenen Personen bestmögliche Transparenz im Umgang mit Personendaten herstellen.
Der Zentralvorstand und die Delegiertenversammlung der FMH verfügen über weitreichende Kompetenzen. Um sicherzustellen, dass sie – und alle weiteren ausführenden Organe – sämtliche verbandsinternen Vorgaben respektieren, verfügt die FMH über eine Geschäftsprüfungskommission (GPK). Diese besitzt ein eigenes Reglement, das ihre Zuständigkeit genau umreisst.
Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) ist als selbstständiges Organ der FMH für die Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich. Das Reglement des SIWF definiert den internen Organisationsaufbau des Institutes und umschreibt die Aufgaben und Kompetenzen, die ihm das Medizinalberufegesetz (MedBG) überträgt.