FMH – Berufsverband
 
Mitgliedschaft
Informationen für Nicht-Mitglieder

Informationen für Nicht-Mitglieder

Ärztinnen und Ärzte, die nicht Mitglied der FMH sind und ihre Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen wollen (Krankenversicherung/KVG, Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung/UVG/MVG/IVG), müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Zusammenstellung verschafft einen raschen Überblick.

Zulassung als Ärztin oder Arzt

Für die Berufszulassung wie auch die Berufsaufsicht sind die Kantone zuständig.
Ausführliche Informationen sind in der Wegleitung des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF zu finden.

Zulassung zur Sozialversicherung

Krankenversicherung

ZSR-Nr. (Zahlstellenregister)

Die Abrechnungsnummer für Krankenversicherungspatienten vergibt SASIS AG, eine Tochterfirma des Branchenverbands der Krankenversicherer santésuisse.

Schweizerischer Rahmenvertrag TARMED KVG

Wer als Ärztin oder Arzt Krankenversicherungspatienten zu Lasten der Grundversicherung KVG abrechnen will, muss dem schweizerischen Rahmenvertrag TARMED KVG beitreten. Der Beitritt ist für Nicht-Mitglieder der FMH kostenpflichtig.

Kantonaler Anschlussvertrag KVG

Zusätzlich zum gesamtschweizerischen Rahmentarif müssen Ärztinnen und Ärzte dem Anschlussvertrag desjenigen Kantons beitreten, in welchem sie hauptberuflich tätig sind. Der Beitritt ist für Nichtmitglieder der FMH kostenpflichtig.

Gebührenordnung für Nicht-Mitglieder der FMH

Tarifvertrag TARMED KVG
Beitrittsgebühr: 60 % des FMH-Mitgliedergrundbeitrags
Jährliche Verwaltungskosten ab 2. Beitrittsjahr: 30% des FMH-Mitgliederbeitrags

Tarifvertrag TARMED UVG/MVG/IVG
Beitrittsgebühr: CHF 1'200.00
jährlicher Unkostenbeitrag ab dem 2. Beitrittsjahr: CHF 400.00

Dignitätserhebung
Unterlagen und erstmalige Erfassung der Dignitätsdaten: CHF 1'200.00
jährliche Verwaltungskosten: CHF 400.00

Sämtliche Gebühren exkl. MWSt.

(Grundlagen: Tarifvertrag TARMED KVG, Anh. 5 bzw. Tarifvertrag UVG/MVG/IVG, Vereinbarung betreffend die Beiträge von Nichtmitgliedern der FMH; Beschluss des Zentralvorstandes vom 14.04.2005) 

Unfallversicherung (Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung)

Wenn Sie Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungspatienten abrechnen wollen, müssen Sie dem gesamtschweizerischen Tarifvertrag UV/MV/IV beitreten.

Dignitätserhebung

Die FMH ist vertraglich auch mit der Erhebung und Verwaltung der Dignitätsdaten der Nicht-Mitglieder beauftragt (kostenpflichtig).

Die entsprechenden Unterlagen sind hier erhältlich:

FMH - Dienstleistungen und Mitgliedschaft
Telefon: +41 31 359 11 11
E-Mail: [email protected]

Gebührenordnung für Nicht-Mitglieder der FMH

Tarifvertrag TARMED KVG
Beitrittsgebühr: 60 % des FMH-Mitgliedergrundbeitrags
Jährliche Verwaltungskosten ab 2. Beitrittsjahr: 30% des FMH-Mitgliederbeitrags

Tarifvertrag TARMED UVG/MVG/IVG
Beitrittsgebühr: CHF 1'200.00
jährlicher Unkostenbeitrag ab dem 2. Beitrittsjahr: CHF 400.00

Dignitätserhebung
Unterlagen und erstmalige Erfassung der Dignitätsdaten: CHF 1'200.00
jährliche Verwaltungskosten: CHF 400.00

Sämtliche Gebühren exkl. MWSt.

(Grundlagen: Tarifvertrag TARMED KVG, Anh. 5 bzw. Tarifvertrag UVG/MVG/IVG, Vereinbarung betreffend die Beiträge von Nichtmitgliedern der FMH; Beschluss des Zentralvorstandes vom 14.04.2005) 

GLN-Nummer (Global Location Number – frühere EAN-Nr.)

Gemäss Tarifvertrag TARMED muss jede Rechnung u.a. mit der GLN-Nummer des Leistungserbringers versehen sein. Für die Vergabe der GLN-Nummern ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig.

Das könnte Sie auch interessieren

Kontakt

FMH Generalsekretariat
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
info

Kontaktformular
Lageplan

Folgen Sie uns auf Social Media

       
© 2024, FMH Swiss Medical Association