Ärztinnen und Ärzte, die nicht Mitglied der FMH sind und ihre Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen wollen (Krankenversicherung/KVG, Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung/UVG/MVG/IVG), müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Zusammenstellung verschafft einen raschen Überblick.
Für die Berufszulassung wie auch die Berufsaufsicht sind die Kantone zuständig.
Ausführliche Informationen sind in der Wegleitung des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF zu finden.
Die Abrechnungsnummer für Krankenversicherungspatienten vergibt SASIS AG, eine Tochterfirma des Branchenverbands der Krankenversicherer santésuisse.
Wer als Ärztin oder Arzt Krankenversicherungspatienten zu Lasten der Grundversicherung KVG abrechnen will, muss dem schweizerischen Rahmenvertrag TARMED KVG beitreten. Der Beitritt ist für Nicht-Mitglieder der FMH kostenpflichtig.
Zusätzlich zum gesamtschweizerischen Rahmentarif müssen Ärztinnen und Ärzte dem Anschlussvertrag desjenigen Kantons beitreten, in welchem sie hauptberuflich tätig sind. Der Beitritt ist für Nichtmitglieder der FMH kostenpflichtig.
Tarifvertrag TARMED KVG
Beitrittsgebühr: 60 % des FMH-Mitgliedergrundbeitrags
Jährliche Verwaltungskosten ab 2. Beitrittsjahr: 30% des FMH-Mitgliederbeitrags
Tarifvertrag TARMED UVG/MVG/IVG
Beitrittsgebühr: CHF 1'200.00
jährlicher Unkostenbeitrag ab dem 2. Beitrittsjahr: CHF 400.00
Dignitätserhebung
Unterlagen und erstmalige Erfassung der Dignitätsdaten: CHF 1'200.00
jährliche Verwaltungskosten: CHF 400.00
Sämtliche Gebühren exkl. MWSt.
(Grundlagen: Tarifvertrag TARMED KVG, Anh. 5 bzw. Tarifvertrag UVG/MVG/IVG, Vereinbarung betreffend die Beiträge von Nichtmitgliedern der FMH; Beschluss des Zentralvorstandes vom 14.04.2005)
Wenn Sie Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungspatienten abrechnen wollen, müssen Sie dem gesamtschweizerischen Tarifvertrag UV/MV/IV beitreten.
Die FMH ist vertraglich auch mit der Erhebung und Verwaltung der Dignitätsdaten der Nicht-Mitglieder beauftragt (kostenpflichtig).
Die entsprechenden Unterlagen sind hier erhältlich:
FMH - Dienstleistungen und Mitgliedschaft
Telefon: +41 31 359 11 11
E-Mail: [email protected]
Tarifvertrag TARMED KVG
Beitrittsgebühr: 60 % des FMH-Mitgliedergrundbeitrags
Jährliche Verwaltungskosten ab 2. Beitrittsjahr: 30% des FMH-Mitgliederbeitrags
Tarifvertrag TARMED UVG/MVG/IVG
Beitrittsgebühr: CHF 1'200.00
jährlicher Unkostenbeitrag ab dem 2. Beitrittsjahr: CHF 400.00
Dignitätserhebung
Unterlagen und erstmalige Erfassung der Dignitätsdaten: CHF 1'200.00
jährliche Verwaltungskosten: CHF 400.00
Sämtliche Gebühren exkl. MWSt.
(Grundlagen: Tarifvertrag TARMED KVG, Anh. 5 bzw. Tarifvertrag UVG/MVG/IVG, Vereinbarung betreffend die Beiträge von Nichtmitgliedern der FMH; Beschluss des Zentralvorstandes vom 14.04.2005)