Seit 1998 führt die gemeinnützige amerikanische Stiftung «The Commonwealth Fund» jährlich eine international vergleichende gesundheitspolitische Erhebung durch, den «International Health Policy Survey». Seit 2010 nimmt die Schweiz daran teil. Alle drei Jahre stehen die Grundversorgerinnen und Grundversorger im Fokus der Erhebung. Die entsprechende Befragung der Grundversorger in der Schweiz erfolgt durch das Bundesamt für Gesundheit und die FMH gemeinsam.
MAS steht für die Erhebung «Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren» des Bundesamts für Statistik (BFS). Dabei stehen nicht die einzelnen Ärztinnen und Ärzte im Fokus der Erhebung, sondern die Unternehmen und deren Standorte (Point of Care).
Die Daten bilden das Angebot und die erbrachten Leistungen in Arztpraxen und ambulanten Zentren ab. Die Datenerhebung dient statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken. Es wird eine strikt getrennte Datenverarbeitung von statistischen und aufsichtsrechtlichen Daten durchgeführt, damit die Prinzipien der öffentlichen Statistik und zugleich die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Die Daten der Erhebung MAS werden anonymisiert weitergegeben, unabhängig vom Verwendungszweck (statistisch oder aufsichtsrechtlich), sowohl auf Ebene der natürlichen wie auch der juristischen Personen.
Die statistischen Ergebnisse der Erhebung MAS sind auf der Seite «Arztpraxen» erhältlich.
Für die FMH sind die Ergebnisse aus der MAS-Erhebung wichtig, da sie eine unabhängige und verlässliche Datengrundlage darstellt (z.B. im Rahmen der Berechnung der Höchstzahlen). Die FMH dankt allen Arztpraxen und ambulanten Zentren für die aktive Teilnahme an der MAS-Erhebung.
Die FMH, die Ärztekasse (Rollende Kostenstudie RoKo) und NewIndex bieten den Leistungserbringern je eine Schnittstelle an, damit die bei den drei Organisationen vorhandenen Daten in den Fragebogen des BFS übertragen werden können. Die Schnittstellen haben zum Ziel, den Aufwand für die Leistungserbringer bei der Dateneingabe beim BFS zu reduzieren sowie die Datenqualität zu erhöhen. Die Übertragung der Daten erfolgt nur durch die Genehmigung und Verifizierung des einzelnen Leistungserbringers.
Im Auftrag der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und des Verbands der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) haben das Büro Vatter und gfs.bern den Ausstieg von Ärztinnen und Ärzten aus ihrer kurativen Tätigkeit untersucht.
Die Resultate der 2016 veröffentlichten Studie ergaben folgendes Bild:
Um dies zu vermeiden, müssen aus Sicht der FMH und des VSAO zeitgemässe Arbeitsbedingungen geschaffen und die administrative Belastung reduziert werden.
Prämien- und Steuerzahlende haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wie ihre Gelder im Gesundheitswesen eingesetzt werden. Darum ist für die FMH Transparenz über solidarisch finanzierte ärztliche Einkommen selbstverständlich.
Bis zum Jahr 2013 publizierte die FMH über 30 Jahre hinweg jährlich eine Studie zu den Einkommen der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte. Ab dem Jahr 2013 untersagte jedoch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Verwendung der dafür benutzten AHV-Einkommensdaten. Hierfür bestünde kein überwiegendes öffentliches Interesse.
Diesen Rückschlag für die Transparenz nutzte die FMH jedoch in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) als Chance: Seit 2015 liefern die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der MAS-Erhebung detaillierte Finanzdaten an das BFS. Damit ermöglichen sie aussagekräftigere Statistiken als frühere Studien. Gemäss den 2021 publizierten MAS-Ergebnissen verdienten selbstständige Ärztinnen und Ärzte 2019 im Median 162'455 Franken im Jahr, was einem Median-Stundenlohn von 90 Franken entsprach. Die eine Hälfte der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte verdiente also weniger, die andere Hälfte mehr als dieser Median angibt.
Dieses Einkommen erreichen Ärztinnen und Ärzte frühestens nach Abschluss ihres Studiums und ihrer Facharztweiterbildung, das heisst ab einem durchschnittlichen Alter von 36 Jahren. Während der vorangehenden Assistenzarztzeit erhalten sie deutlich niedrigere Löhne, die in den meisten Erhebungen nicht berücksichtigt werden. Gleichzeitig haben Ärztinnen und Ärzte sehr hohe Arbeitszeiten. Ein Vollzeitäquivalent entspricht aktuell 55 Wochenstunden. Sie arbeiten auch nachts, an den Wochenenden und Feiertagen und übernehmen eine hohe Verantwortung für die Gesundheit und das Leben von Menschen.
Dass hochqualifizierte Tätigkeiten mit grosser Verantwortung gut entlohnt werden, ist nach Auffassung der FMH legitim – Exzesse sind jedoch nicht zu rechtfertigen! Wenn Medien von deutlich höheren Ärzteeinkommen berichten, handelt es sich meist um Verdienste, die allein aus der Sozialversicherung gar nicht generiert werden können. Für Chefarztverträge stehen die Arbeitgeber in der Verantwortung, das heisst die Spitalleitungen und -besitzer, also unter anderem die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.