Damit die IT-Systeme verschiedener an der Behandlung eines Patienten oder einer Patientin beteiligten Gesundheitsfachpersonen Informationen einwandfrei austauschen und verstehen können, müssen sie sogenannt interoperabel sein. Nur Interoperabilität ermöglicht das nahtlose Zusammenwirken von IT-Systemen unterschiedlicher Art. Sie schafft die Voraussetzung für einen effizienten und sicheren Informationsaustausch und eine ebensolche Verwertung der Daten durch die beteiligten Akteure.
Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung entwickeln in der Schweiz etablierte Standardisierungsorganisationen wie HL7 oder IHE derzeit Standards, die unmittelbare Auswirkungen auf die Dokumentation und auf die technischen Systeme in Arztpraxen und Spitälern haben. Um die Interessen der Ärzteschaft zu vertreten, engagiert sich die FMH in diversen nationalen und internationalen Standardisierungsgremien und achtet darauf, dass die erarbeiteten Standards möglichst einfach in die IT-Systeme der Ärztinnen und Ärzten integriert werden können, um so einfache Arbeitsabläufe im Berufsalltag der Ärzteschaft sicherzustellen.
Die Einführung von interoperablen Lösungen in Arztpraxen bringt Herausforderungen mit sich. Die FMH hat daher wichtige Informationen rund um die Thematik Standards und Interoperabilität in Form einer Broschüre zusammengestellt. Die Informationen sollen Ärztinnen und Ärzten helfen, mit Herausforderungen konstruktiv umzugehen und dient als praktische Leitlinie. Vier Anwendungsfälle illustrieren den Nutzen der Interoperabilität im medizinischen Praxisalltag. Die Broschüre beinhaltet ausserdem Implementierungsleitfäden, die Software-Partnern als Orientierungshilfe dienen sollen.
Ärztinnen und Ärzte, die bei der Behandlung Medikationspläne zum Einsatz bringen, haben bei deren Handhabung rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei müssen sie die allgemeinen Sorgfaltspflichten, Aufklärungspflichten und Dokumentationspflichten beachten. Auch sind im Zusammenhang mit der Erstellung und Weitergabe von Medikationsplänen die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.