Ärztinnen und Ärzte, die ihre ambulanten Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen mit dem TARMED abrechnen, benötigen dafür bestimmte qualitative Dignitäten. Damit ist die fachliche Qualifikation gemeint, konkret die in der Weiterbildungsordnung geregelten Facharzttitel, Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise.
Welche qualitative Dignität zur Abrechnung welcher Leistung berechtigt, ist bei jeder einzelnen Leistung im TARMED-Browser vermerkt. Die vertragliche Grundlage dazu bildet das Dignitätskonzept von TARMED Suisse.
Als Arzt oder Ärztin können Sie Ihr persönliches Dignitätsprofil jederzeit auf myFMH einsehen.
Ärztinnen und Ärzte haben Anrecht auf Verrechnung von Leistungen, wenn die qualitative Dignität einer Leistung gemäss TARMED entweder
Welche Tarifpositionen dürfen alle Ärztinnen und Ärzte abrechnen? Und für welche sind gemäss Dignitätskonzept zusätzliche Qualifikationen notwendig? Die nachfolgenden Listen verschaffen einen raschen Überblick.
Mit der Dignitätsüberprüfung stellen die Krankenversicherer und die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) sicher, dass Ärztinnen und Ärzte nur jene Leistungen über TARMED abrechnen, für welche sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Grundlage dafür bildet die Dignitätsdatenbank.
Die Dignitätsüberprüfung im Bereich der Unfallversicherung durch die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) ist im «Reglement zum Betrieb der Online-Dignitätsdatenbank FMH vom 15.12.2007» geregelt.
Die Dignitätsüberprüfung im Bereich Krankenversicherung reicht die santésuisse per Gesuch an die Paritätischen Kommission Dignitäten und Sparten (PaKoDig).