FMH – Berufsverband
 

Wir bleiben dran!

Digitalisierung, Daten & Qualität Zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Editorials war das Jahr 2024 gerade zu Ende und das neue Jahr noch jung. Wenn ich versuche, mich gedanklich um ein Jahr zurück zu versetzen und dabei an das gerade durchlebte Jahr 2024 denke, stelle ich mir die Frage, welche der schliesslich eingetretenen Herausforderungen damals bereits dergestalt sichtbar waren, wie wir ihnen dann auch begegnet sind.
Christoph Bosshard Dr. med., Vizepräsident der FMH

Christoph Bosshard
Dr. med., Vizepräsident der FMH

Konnten wir zwei nationale Volksabstimmungen, in welchen es jeweils um unsere Kernthemen ging, nachdem wir 12 Jahre lang keine einzige solche Situation erlebt hatten, erwarten? Konnten wir all die Herausforderungen voraussehen, mit welchen wir uns bezüglich des ambulanten Tarifsystems konfrontiert sahen? Konnten wir die notfallmässige Überführung unserer Schweizerischen Ärztezeitung in ein neues Interims-Format vorhersehen? Gleichzeitig wurden die Konzept Arbeiten für unsere Kommunikationsstrategie weiterentwickelt, wovon die neue Schweizerische Ärztezeitung im kommenden Jahr dann ein wesentliches Element bilden soll.

Gelebte Organisationsenwicklung
Daneben haben wir auch unsere Organisationsentwicklung voran gebracht. Die Ärztekammer hat anlässlich ihrer November-Sitzung der neue Legislaturstrategie zugestimmt, welche auf klar definierte Themenfelder aufbaut und so eine Fokussierung unserer Kräfte ermöglicht. Gleichzeitig sind diese Themenfelder bezüglich der herkömmlichen departementalen Strukturen des Zentralvorstandes und der darauf aufbauenden Bereichstrukturen des Generalsekretariates in ihrer Komplexität und ihres daraus folgenden Anspruchs nur gemeinsam zu meistern, womit auch die obgenannten Strukturen zu überprüfen sind. Ein wichtiger Schritt in diesem Sinne wurde im vergangenen Jahr mit der Zusammenführung der Bereiche Daten/Demographie/Qualität und des Bereichs Digitalisierung/eHealth in den neuen Bereich Digitalisierung, Daten und Qualität realisiert. Ich danke hier allen Beteiligten für ihren Mut und ihre Bereitschaft, sich auf diese neue Zusammenarbeit nicht nur einzulassen, sondern diese aktiv zu gestalten. Sie, sehr verehrte Lesende, erhalten in dieser Ausgabe der SÄZ einen Einblick in dieses Schaffen im Artikel zum E-Rezept Schweiz, welcher auch aufzeigt, wie Lösungen partnerschaftlich über die Verbandsgrenzen hinaus gefunden werden. Weiter finden Sie einen spannenden Artikel wie die fortschreitende Digitalisierung dem Gesundheitswesen vielfältige Möglichkeiten ermöglichen kann, um die medizinische Versorgung nachhaltig zu optimieren. Die Blockchain Technologie könnte hierbei eine tragende Rolle spielen, sowohl im Bereich des Datenmanagements als auch in administrativen Prozessen.

Qualität verpflichtet
Ein weiteres Thema wollen wir im kommenden Jahr voran bringen, nämlich dasjenige der Qualitätsverträge gemäss den gesetzlichen Vorgaben von KVG Art. 58a. Nachdem der Bundesrat im vergangenen Jahr den ersten solchen Qualitätsvertrag, nämlich denjenigen zwischen den Kostenträgern und dem Spitalverband H+ genehmigt hat, sind die Qualitätspartner nun aufgefordert, auch für die weiteren Leistungserbringer gemäss KVG Art. 35 Abs. 2 Qualitätsverträge auszuhandeln. Um zu verstehen, wo wir uns hier befinden, müssen wir uns kurz Zeit nehmen, den bisherigen Werdegang zu betrachten. Was auf gesetzgeberischer Ebene im Jahr 2008 mit einem Vorschlag eines Qualitätszentrums begann mündete schliesslich im Sommer 2019 im neuen Artikel 58 des KVG, wo nebst der eidgenössischen Qualitätskommission neu auch die Qualitätsverträge zwischen den Kosten trägern und den Leistungserbringenden gemäss KVG Art. 35 Abs. 2 festgelegt wurden. Das neue Gesetz wurde dann nach Erstellung der darauf aufbauenden Verordnung per 01.04.2021 in Kraft gesetzt, wobei der Gesetzgeber für die Erarbeitung der Qualitätsverträge ein Jahr Zeit einräumte. Die FMH hatte sich bereits im Vorfeld zusammen mit den Kostenträgern intensiv mit dieser Herausforderung befasst, unter anderem mit einem Pilot-Projekt, welches von einer grossen Zahl der praxisambulant tätigen Mitglieder aktiv mitgetragen wurde. Dieser Tatbeweis des Engagements für die Qualitätsarbeit hat die Verhandlungen dann auch stark unterstützt, so dass die Delegiertenversammlung der FMH am 02.02.2022 die verhandelte Vertragslösung einstimmig angenommen hat.

Die FMH bleibt proaktiv
Hoffnungsvoll erwarteten wir den entsprechenden verbandsinternen Entscheidprozess bei den Kostenträgern, als dann am 11.03.2022 die bundesrätliche Qualitätsstrategie veröffentlicht wurde, in welcher dargelegt wurde, dass für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen keine zusätzlichen Kosten anfallen dürften. Diese Formulierung hat dann weniger als ein Monat vor Ablauf der gesetzlich definierten Frist die Verhandlungslösung verunmöglicht. Es ist auch heute noch nicht nachvollziehbar, wie denn neue Anforderungen erfüllt werden sollen, ohne dass dafür auch Ressourcen einzusetzen werden. Mehrere Vorstösse in Richtung Bundesrat konnten bis anhin diese Frage nicht befriedigend klären. Die FMH blieb mit ihren angeschlossenen Organisationen und ihrer SAQM je doch nicht untätig: Ein fachübergreifender Katalog betreffend Handlungsbedarfe und Qualitätsverbesserungsmassnahmen wurde erarbeitet und aktualisiert. Weiter wurde interprofessionell gemeinsam mit diversen Verbänden weiterer ambulanten Leistungserbringender ein gemeinsames Verständnis bezüglich der Begrifflichkeiten und Inhalte der regulatorischen Vorgaben entwickelt und dem BAG vorgestellt. Die Qualitäts-Charta der SAQM/FMH ist eine weitere wichtige Grundlage und Ausdruck der vielfältigen Qualitätsarbeit unserer angeschlossenen Organisationen.
​​​​​​​Lassen Sie sich hierzu die neuesten Aktualitäten in dieser SÄZ-Ausgabe näherbringen. Das BAG hat ebenfalls im Nachgang der Genehmigung des ersten Qualitätsvertrags seine Anforderungen bezüglich der Vertragsstruktur präzisiert. Im neuen Jahr wird sich auch die Verbandslandschaft auf Kostenträgerseite verändern: Statt mit zwei Krankenversicherer-Verbänden werden wir unsere Verhandlungen noch mit einem, nämlich mit dem neu geschaffenen Verband prio.swiss führen.
Gut vorbereitet setzten wir uns das Ziel, im Jahr 2025 den Qualitätsvertrag mit prio.swiss zu verhandeln und in den dafür zustän digen Gremien beider Verbände verabschieden zu können, so dass wir auch hier der partnerschaftlichen Lösung zum Durchbruch verhelfen und diese dem Bundesrat zur Genehmigung einreichen können.
Zwei gewonnene Volksabstimmungen und die Bekräftigung der Tarifpartner auf einen partnerschaftlichen Weg geben uns die dafür notwendige Zuversicht und Kraft.

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